Dienstag, 26. Juni 2012

Langsam reicht es, Facebook !


Wie groß war meine Überraschung, als ich mich nach Wochen wieder einmal bei Facebook habe blicken lassen. Meine bisherige Mailadresse, die ich ja damals auch für die Registrierung nutzte, ist einfach mal aus der Profilansicht verschwunden ....


Ohne Rückfrage oder gar Einverständnis des Nutzer hat Facebook in Euerm Facebook-Account die bisherige E-Mail mal eben so auf eine willkürliche @facebook.com Adresse umgestellt. Das ist schon dummdreist, was sich Facebook da ohne Rückfragen beim Nutzer wieder einmal erlaubt. 


Sinn des ganzen ? Wenn Ihr zukünftig eine Mail aus Facebook schickt landet die Antwort direkt in Facebook und nicht mehr wie gewohnt im normalen Postfach. Sie wird dann einfach in den Facebook-nachrichten angezeigt. Und noch etwas unschönes: Wenn man nach jemandem sucht bekommt man auch  nur die Facebook-Mailadresse angezeigt. Schickt man dann eine Mail, landet man auch hier wieder bei Facebook.
Auch eine Art, einem völlig überflüssigen Feature in Facebook neues Leben einhauchen zu wollen. Würde mich auch nicht wundern, wenn demnächst im Nachrichten-Stream ungefragt Werbung auftaucht ....


Fragt sich nur wie lange sich die Nutzer diese hochnäsige und arrogante Bevormundung noch gefallen lassen.
Ach ja, wie werdet Ihr das Ganz nun wieder los ? Hier eine kleine Anleitung -->

Sonntag, 24. Juni 2012

Sitzung des IT-Planungsrates


Ich hatte schon letztens in einem anderen Blogbeitrag berichtet (Euroapweite Anerkennung der eID), dass die EU die Anerkennung der jeweiligen eID-Lösungen vorantreiben möchte. Grundfrage war dabei, wie es sichergestellt werden soll, dass die Anerkennung der eID-Lösungen auch via einheitlicher Schnittstellen sichergestellt werden soll. Dies aber nicht nur unter diesem Aspekt, denn auch im Entwurf des eGovernment-Gesetzes sind Passagen enthalten, die genau diesen verwaltungsübergreifenden Austausch von Dokumenten und Prozessvorgängen enthalten.
Dafür sind allerdings  einheitliche Schnittstellen und Standards wesentliche Grundvoraussetzung, dass nicht jede Verwaltung Ihre eigenen Schnittstellen baut.



Nun hat der IT-Planungsrat getagt und dabei wichtige Punkte auf die Agenda genommen, die unter anderem genau diese Aspekte aufgreifen.
Wichtigste Eckpfeiler dabei:

  • Datensicherheit bei Übertragungen
  • Einheitlicher Zugang zu Transportverfahren und Austausch von Akten, Vorgängen    und Dokumente im eGovernment (insbesondere wichtig bei veraltungsübergreifenden Vorgängen) -> elemetarer Punkte wenn eGovernment übergreifend funktionieren soll
  • Einheitlicher Zeichensatz für Datenübermittlung
  • Übermittlung von Antragsdaten 
Es scheint so, als wären die Botschaften angekommen und man sich der grundlegenden Bedeutung dieser Schnittstellen nun endlich klar geworden. Insofern steht zu hoffen, dass der angestrebte Effekt (Transparenz, Kosteneinsparung, durchgängige E2E-Prozesse) nunmehr auch mit einer vernünftigen technischen Grundlage vorangetrieben wird.
Bleibt zu hoffen, dass es sich hierbei auch in der Entwicklung um ein international anerkanntes Standardformat (Bsp: xml) handelt, sonst wäre es wieder die berühmte Insellösung.

Mittwoch, 20. Juni 2012

Datenschutzbestimmungen in sozialen Netzwerken - geht´s auch einfacher ?

Hm, gerade eben bin ich mal einfach so am surfen und bin wirklich gewillt mir die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen durchzulesen, die man bei den unterschiedlichen Netzwerken so finden kann.

Sonst bin ich eher auch einer derjenigen, die AGB oder Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen mal eben von ganz oben nach ganz unten ohne Lesen durchscrollt um endlich den Haken bei  "ich stimme zu" setzen zu können.
Nein, nicht aus purer Faulheit. Sondern einfach weil man teilweise für die Kenntnisnahme und vor allem das Verstehen einiger Passagen am besten einen Rechtsanwalt in seinem Bekanntenkreis haben sollte.

Zurück zu den Netzwerken. Ich denke es wird vielen Nutzern so gehen, dass man unabhängig der persönlichen Einstellung zum Datenschutz natürlich von den wichtigen Bestimmungen der einzelnen Seiten gern Kenntnis nimmt. Allerdings gestaltet sich dies nicht nur dahingehend schwierig diese immer gleich zu finden. Vielmehr erschlägt einen die Masse, die Komplexität, das Vorhandensein für viele Rechtsbegriffe und auch die Zerstückelung in Einzelseiten die man lesen muss.
Sicher, durch rechtliche Vorgaben sollen und müssen einige Punkte definitiv durch den Anbieter dem Nutzer zur Kenntnis gebracht werden. Aber geschieht dies auch in einer für den Nutzer halbwegs transparenten und verständlich Form ?

Donnerstag, 14. Juni 2012

Neeli Kroes fordert gegenseitige Anerkennung der eID

Mal etwas Neues aus Brüssel:
Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die eine grenzüberschreitende elektronische Transaktionen möglich machen sollen. Personen bzw. Unternehmen sollen so mit ihren nationalen eID-Systemen Dienste der Öffentlichen Hand in anderen EU-Ländern nutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird.
Klingt zunächst einmal nach einem klugen Plan, könnte man meinen.

Doch ebenso wie im bisherigen Referentenentwurfes des deutschen eGovernment-Gesetzes bleibt zum Beispiel eine wichtige Frage ungeklärt:
Wie soll das mitunter national geprägte Schnittstellen-Hick-Hack der einzelnen Systeme kompatibel gemacht werden ?

Es kann doch sicher nicht erwartet werden, dass nun jedes Land eine bestimmte Schnittstellenspezifikation eines anderen unterstützen wird. 

Eine Grundforderung an die Kommission ist es daher, entsprechend länderübergreifende Schnittstellenspezifikationen zu entwickeln.Und das nun national einfach mal eben drauflosentwickelt wird ist sicher auch nicht zu erwarten, denn auch in der öffentlichen Verwaltung unterliegt man bei derartigen IT-Vorhaben den Wirtschaftlichkeitsgedanken.


Aber: Was nützen mir aufwändige Schnittstellen und gegenseitige Möglichkeiten der Nutzung von eID, wenn die Nutzer es nicht annehmen. Der nPA aus Deutschland lässt hier grüßen.Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass es aktuell kein bzw. kaum vernünftiges Datenmaterial zur zukünftigen Nutzerakzeptanz gibt.
Insofern dürfen Zweifel aufkommen, wenn genau diese kritischen Punkte durch die EU-Kommission nicht schnellstens zufriedenstellend beantwortet werden.

Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission diese Punkte schon selber auf dem Radar hat, ansonsten verkommt die grundlegend gute Absicht zu einer politischen Absichtserklärung.